Kommentar: Hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts: Frauenpolitik aus christlich-sozialer Perspektive

April 2019, Österreichisches Jahrbuch für Politik

Gabriele Possanner Freiin von Ehrenthal war die erste Österreicherin mit Doktortitel. Im Jahr 1897 wurde sie zum Dr. med. univ. promoviert. Am 3. August 1915 legte die Wiener Hilfsarbeiterin Rosa Röschl als erste österreichische Frau die Kraftfahrzeuglenkerprüfung ab. Eines war diesen beiden höchst unterschiedlichen Frauen – die eine promovierte Medizinerin, die andere Hilfsarbeiterin mit Führerschein – gemein: Beide durften nicht wählen.

Ein Kommentar von Bettina Rausch

Im Zuge der bürgerlichen Revolution wurde die Frage des Wahlrechts für Frauen erstmals diskutiert. Die Idee hat sich aber (noch) nicht durchgesetzt. Bei der ersten demokratischen Parlamentswahl Österreichs – der Reichstagswahl 1848 – waren nur Männer wahlberechtigt.

50 Jahre nach der ersten freien Wahl, 19 Jahre nach der ersten Promotion einer Frau, drei Jahre nach der ersten Frau mit Führerschein war es dann in Österreich soweit: 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht auch für Frauen eingeführt, 1919 haben an der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung zum ersten Mal Frauen teilgenommen.

Weniger bekannt und beachtet, aber ebenso wichtig: Bis dahin waren Frauen nämlich überhaupt von der Teilhabe an politischen Aktivitäten und vom Vereinswesen weitgehend ausgeschlossen.

Was für uns heute selbstverständlich ist, war vor 150 Jahren noch eine Idee ohne Chance auf eine Mehrheit, wurde vor 100 Jahren in Österreich eingeführt und – um nur ein Beispiel zu nennen – in der Schweiz erst vor 47 Jahren für Bundeswahlen umgesetzt, im letzten Schweizer Kanton gar erst vor 27 Jahren.

Volkspartei: Die Partei der „ersten Frauen“

Das Wahlrecht für Frauen ist das Eine, das Andere ist die tatsächliche Repräsentanz von Frauen in der Politik, vor allem in Führungspositionen.

Es mag überraschen – Realität und Zuschreibung klaffen in diesem Thema offenbar auseinander –, dass die Volkspartei jene Partei war, in der das Selbstverständnis, dass Frauen politische Führungsaufgaben übernehmen können, schon früh ausgeprägt war.

Es war die Volkspartei, die zum ersten Mal in Österreich eine Frau in eine Regierungsfunktion gebracht hat – nämliche Grete Rehor als erste Ministerin Österreichs im Regierungsteam von Bundeskanzler Josef Klaus (1966-1970). Die Christgewerkschafterin Grete Rehor hat ihren Einstieg in die Politik über den Verband der christlichen Textilarbeiter gefunden. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde sie im neugegründeten Österreichischen Gewerkschaftsbund Fachgruppensekretärin und Bundesvorsitzende der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) in der Fachgruppe Textilarbeiter. Bereits 1949 wurde sie in den Nationalrat gewählt. Als Bundesministerin für Soziale Verwaltung hat sie dann neben zahlreichen Sozialreformen vor allem ein modernes – und in den Grundzügen bis heute wirksames – Arbeitsmarktförderungsgesetz eingeführt.

Nach der ersten Ministerin hat die Volkspartei auch zahlreiche weitere „erste Frauen“ in politischen Aufgaben gestellt: Die erste Landtagspräsidentin (Johanna Preinstorfer, 1979 in Oberösterreich), die erste Nationalratspräsidentin (Marga Hubinek, 1986), die – sogar weltweit – erste Nationalbankpräsidentin (Maria Schaumayer, 1990), die erste Landeshauptfrau (Waltraud Klasnic, 1996 in der Steiermark) und im Jahr 2004 auch zwei Ministerinnen in bis dahin männlich dominierten und attribuierten Ressorts – nämlich Liese Prokop als erste Innenministerin und Benita Ferrero-Waldner als erste Außenministerin. Selbst diese Aufzählung ist nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mit Fug und Recht kann man also sagen: Die Volkspartei ist die Partei der „ersten Frauen“.

Erfolgreiche Frauenförderung braucht persönliche Ansprache

Unbestritten ist aber auch, dass Frauen in politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Führungsfunktionen immer noch unterrepräsentiert sind. Für das Jahr 2018 hat die Wirtschaftsberatung Ernst & Young erhaben, dass der Anteil von Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen in Österreich im Vergleich zum Vorjahr sogar zurückgegangen ist, während er in Deutschland und anderen Ländern langsam aber stetig steigt. Umstritten ist allerdings die Frage, welche Maßnahmen zur Verbesserung gesetzt werden sollen.

Es ist meine feste Überzeugung – begründet einerseits in Grundwerten wie Eigenverantwortung und Leistung, die uns in der Volkspartei einen, und andererseits in meinen bisherigen persönlichen Erfahrungen –, dass die direkte Ansprache von Frauen die erfolgversprechendste Maßnahme ist. Im persönlichen Gespräch und durch die Auseinandersetzung mit greifbaren „Role Models“ können Bedenken vielfach ausgeräumt und die Motivation für die Übernahme einer neuen Aufgabe oft deutlich erhöht werden.

Als ich Landesobfrau der Jungen Volkspartei Niederösterreich war, als erste Frau in dieser Funktion, war diese Organisation in den Führungspositionen stark männlich dominiert und mir war es ein Anliegen, mehr Frauen zu motivieren, Obmannschaften zu übernehmen.

Wir haben einen Vorbereitungslehrgang insbesondere für zukünftige Bezirksobleute ins Leben gerufen. Meine Überlegung war, durch gezielte Ansprache von Frauen für diesen Lehrgang in der Folge die Frauenquote in Führungsfunktionen zu verbessern. Das Ziel war, in diesem Lehrgang jedes Jahr mindestens ein Drittel, im besten Fall die Hälfte, als Teilnehmerinnen zu haben.

Bei der direkten Ansprache potenzieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat sich dann der Geschlechterunterschied gezeigt, weitaus deutlicher, als ich das erwartet hatte: Nahezu jeder Mann, den ich zu diesem Lehrgang eingeladen habe, hat sofort zugesagt. Frauen hingegen haben immer länger überlegt, viel nachgefragt, sich Bedenkzeit erbeten und oft auch abgesagt.

Sie haben bezweifelt, ob sie für den Lehrgang tatsächlich geeignet wären. Sie haben hinterfragt, ob sie das zu erwartende Arbeitspensum bewältigen und in Einklang mit anderen beruflichen und privaten Aufgaben bringen könnten. Und sie haben überlegt, ob sie überhaupt eine Führungsaufgabe übernehmen wollten. Männer haben sich diese Fragen deutlich seltener gestellt.

Immerhin, es sind uns Fortschritte gelungen. Das Beispiel zeigt aber, dass bei Frauen viel Überzeugungsarbeit notwendig ist.

Dabei halte ich das Ziel von mehr Frauen in Führungspositionen für keinen Selbstzweck und auch nicht für ein ausschließlich frauenpolitisches Anliegen. Vielmehr bin ich der Überzeugung, dass die Beteiligung von Frauen zu einer anderen und letztlich besseren Qualität der Arbeit und Ergebnisse führt.

Viele Unternehmen haben das inzwischen erkannt. Diversity Management ist deshalb topaktuell, weil soziale Vielfalt – nicht nur geschlechtsbezogen – unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wie unter Führungskräften im Sinne des Unternehmenserfolgs nutzbar gemacht werden kann. Der bereits erwähnte Bericht von Ernst & Young weist auch auf die Problematik hin, dass die Innovationskraft österreichischer Unternehmen leiden könne und dadurch Standortnachteile auch im immer härter werdenden Kampf um die besten Köpfe die Folge wären.

Zwei bekannte Beispiele aus der Literatur zum Thema Diversity in Unternehmen demonstrieren, wie die mangelnde Einbindung von Frauen Entwicklungskosten neuer Produkte erhöht hat: Als die ersten Airbags entwickelt wurden, war die Autoindustrie fast ausschließlich männlich dominiert – von den Führungskräften über Techniker und Entwickler bis hin zu den Crashtest-Dummies. Erst im Echtbetrieb hat man erkannt, dass die Airbags nicht auf die durchschnittlich geringere Körpergröße von Frauen ausgerichtet waren, Neukonstruktionen und Umbauten wurden notwendig. Ähnlich war es bei der Entwicklung erster Spracherkennungssysteme: Da von den (männlichen) Beteiligten lange nur mit männlichen Stimmen und Frequenzen gearbeitet und getestet wurde, konnten die ersten Spracherkennungssystem weibliche Stimmen nur schlecht erkennen.

Wären Frauen in diesen Entwicklungsprojekten und insgesamt in den jeweiligen Unternehmen an entscheidender Stelle beteiligt oder verantwortlich gewesen, wären wohl die Bedürfnisse potentieller Nutzerinnen besser mitgedacht worden und letztlich der wirtschaftliche Erfolg der Vorhaben größer gewesen.

Wie in der Wirtschaft braucht es auch in der Politik, die Mitwirkung von Frauen, auch und gerade in entscheidenden Rollen, damit wir als Gesellschaft unser volles Potential nutzen und den Herausforderungen des Lebens möglichst kreativ und kompetent begegnen können.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Klarerweise braucht Frauenförderung auch geeignete systemische Rahmenbedingungen. Ein Beispiel aus der politischen Sphäre zeigt, dass Systeme, die (vorwiegend) von Männern gestaltet wurden, typisch weibliche Herausforderungen schlicht nicht berücksichtigen: Unsere Wahlordnungen und parlamentarischen Geschäftsordnungen nehmen keinerlei Rücksicht darauf, dass eine aktive Politikerin schwanger werden könnte. Mandatarinnen und Mandatare können gerechtfertigt nur aus medizinischen Gründen einer Sitzung fernbleiben – ich halte es allerdings für höchst unpassend, Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung wie eine Erkrankung zu behandeln.

Wenn wir wollen, dass in unseren Parlamenten alle gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind, insbesondere auch junge Frauen, dann müssen wir eine Lösung dafür finden, wenn sich Mandatarinnen ihren Kinderwunsch erfüllen wollen und nach der Geburt eine intensive Zeit mit dem Neugeborenen verbringen wollen oder eventuell auch müssen.

Daher habe ich vorgeschlagen, eine Karenzregelung für Politikerinnen in Parlamenten einzuführen, durch die die Vertretung in der Zeit der Abwesenheit sichergestellt wird. Nebenbei bemerkt wünsche ich mir eine ähnliche Regelung auch für Politiker, die eine Väterkarenz in Anspruch nehmen wollen.

Noch nie gab es so viele junge Frauen (und auch junge Männer) im Nationalrat wie seit der letzten Wahl im Oktober 2017. Diese erfreuliche Entwicklung macht eine Lösung für Schwangerschaft und Karenz umso dringlicher.

Seit der Einführung des Frauenwahlrechts hat sich vieles verbessert. Ein besonders wichtiger Schritt war sicher die Familienrechtsreform von 1975. Erst dadurch wurden Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt, heute erscheint uns das zu Recht selbstverständlich. Dabei ist es erst seit damals so, dass Frauen einen Job ohne Zustimmung ihres Ehemanns annehmen, über den gemeinsamen Wohnsitz mitentscheiden oder einen Passantrag für ihr Kind unterschreiben dürfen.

Aktuell halte ich die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die wichtigste Herausforderung zur Frauenförderung. So sehr uns Kinder ein gesellschaftliches Anliegen sind, so sehr stellen sie für Frauen immer noch eine Einschränkung beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten dar. Eine kürzlich (2017) erstellte Studie von Agenda Austria weist aus, dass Mutterschaft alleine einen Lohnverlust von sechs Prozent im mittleren Einkommensbereich bedeutet. Den Rückstand, den Frauen während ihrer Laufbahn in jüngeren Jahren erfahren, holen sie nicht mehr auf.

Mit den je nach beruflicher Situation flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldes und dem laufenden Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten – von der schulischen Nachmittagsbetreuung über ganztägige Betreuung in Kindergärten bis hin zum aktuellen Schwerpunkt des Ausbaus der Angebote für unter dreijährige Kinder – geht es in die richtige Richtung.

Als familienpolitischer – für Frauen und Männer, sei betont – Meilenstein der neuen Bundesregierung wurde im Jahr 2018 der Familienbonus plus beschlossen, der mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten ist. Durch den Familienbonus plus werden jene Leistungsträgerinnen und Leistungsträger steuerlich entlastet, die doppelt Verantwortung tragen – im Beruf und für ihre Kinder. Von dieser Entlastung profitieren 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern im Ausmaß von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr.

Die christlich-soziale Perspektive

All diesen bisher geschriebenen Überlegungen liegt eine Wertewelt zu Grunde, die ihren Ursprung in der christlich-sozialen Wurzel der Volkspartei hat. Personalität, Solidarität und Subsidiarität sind die Säulen dieser christlich inspirierten politischen Philosophie. Aus ihnen ergibt sich ein Zugang, der Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Hilfe zur Selbsthilfe und individuelle Freiheit auch in der Frauenpolitik in den Mittelpunkt stellt – von manchen als „bürgerlicher Feminismus“ bezeichnet.

Gemeint ist damit, dass strukturelle Benachteiligungen beseitigt werden und Frauen darin ge- und bestärkt werden, selbst Verantwortung für ihr Leben, ihren Lebenssinn und ihren Erfolg – wie auch immer sie ihn für sich selbst definieren – übernehmen. So steht die Frau als individuelle Person mit allen ihr eigenen individuellen Wünschen, Hoffnungen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Das Prinzip der Solidarität gebietet, alle Unterstützung zu geben, um sich in diesem Rahmen frei und verantwortlich entfalten zu können.

Die eingangs genannten „ersten Frauen“ aus den Reihen der Volkspartei sind Beispiele – „Role Models“ – für diesen christlich-sozialen Zugang. Sie haben ihre verantwortungsvolle Aufgabe nicht auf Grund ihres Geschlechts erhalten, sondern weil sie auf ihrem Lebensweg davor Leistung erbracht und Verantwortung übernommen haben.

Im Sinne der Subsidiarität ist die Familie nicht nur Herzstück der Gesellschaft, sondern auch die Grundlage für menschliches Zusammensein und persönliche Entfaltung. Familienpolitisch müssen in diesem Sinne Freiwilligkeit und Wahlfreiheit immer gewährleistet sein. Weder sollen Frauen (oder Männer) in Führungspositionen gezwungen oder davon ferngehalten werden, noch dürfen Frauen (oder Männer), dafür kritisiert werden, wie sie die Betreuung ihrer Kinder organisieren – egal ob sie das selber tun, ob sie auf familiäre Unterstützung zurückgreifen oder ob sie sich für eine institutionelle Betreuung entscheiden. Den Menschen zuzutrauen, für sich und ihre Familien Entscheidungen treffen zu können und Verantwortung übernehmen zu wollen, das ist unsere christlich-soziale Überzeugung. Echte Wahlfreiheit bedeutet letztlich, dass man wirklich die Wahl hat – das sicherzustellen ist Aufgabe der Politik.

Aber mehr noch als alle Gesetze und Vorschriften kann die gesellschaftliche Einstellung bewirken. Auch diese Einschätzung und dieser Zugang ist vom christlich-sozialen Grundgedanken getragen. An der gesellschaftlichen Einstellung zu arbeiten kann also meiner Überzeugung nach die größte Wirkung entfalten – vom Selbstbewusstsein von Frauen, sich auch Führungspositionen zuzutrauen bis hin zum Bewusstsein, dass es viele vermeintliche Kleinigkeiten sind, die für Frauen oft noch Hindernisse darstellen.

Derzeit beobachte ich in meinem Umfeld einen deutlichen Trend zur Väterkarenz. Waren vor wenigen Jahren Männer am Kinderspielplatz noch Anlass für überraschte Blicke und ungläubiges Getuschel, entwickelt sich heute eine neue Selbstverständlichkeit bis hin zu einem (positiven) gesellschaftlichen Druck, dass auch Väter in Karenz gehen sollen.

Erwähnt werden muss auch die Veränderung in öffentlichen politischen Diskursen, die sich logisch daraus ergibt, dass Parlament und Bundesregierung so jung und so weiblich sind wie noch nie. Eine frischgebackene Mutter und ein frischgebackener Vater in der Bundesregierung sind aktuelle öffentlichkeitswirksame Beispiele dafür und damit auch Auslöser für wertvolle Gespräche.

Entwicklungen wie diese stimmen mich positiv.

Zusammenfassung

Hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Repräsentanz von Frauen in der Politik, vor allem in Führungspositionen. Es mag überraschen, dass die Volkspartei mit gutem Recht als Partei der „ersten Frauen“ gelten kann. Viele Pionierinnen wurden von der Volkspartei in politische Funktionen entsandt. Am Weg in Führungspositionen hilft vor allem persönliche Ansprache. Aus christlich-sozialer Perspektive ergibt sich ein Zugang, der Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Hilfe zur Selbsthilfe und individuelle Freiheit auch in der Frauenpolitik in den Mittelpunkt stellt. Die Veränderung gesellschaftlicher Einstellungen findet statt und vermag wohl die größte Wirkung in Richtung echter Gleichberechtigung zu entfalten.

 

Jahrbuch für Politik

Österreichisches Jahrbuch für Politik 2018
Andreas Khol, Stefan Karner, Wolfgang Sobotka, Bettina Rausch, Günther Ofner, Dietmar Halper (Hrsg.)
Wien 2019, Böhlau Verlag

Alle Infos zum Jahrbuch für Politik auf www.politische-akademie.at/jahrbuch
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